Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen den Designern (nachfolgend GRAFIX STUDIOS genannt) und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge.
Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
-
Urheberrecht und Nutzungsrechte
-
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von GRAFIX STUDIOS weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
-
Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber an GRAFIX STUDIOS eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
-
GRAFIX STUDIOS überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. GRAFIX STUDIOS bleibt in jedem Fall, auch wenn GRAFIX STUDIOS das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
-
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen GRAFIX STUDIOS und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
-
GRAFIX STUDIOS hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, GRAFIX STUDIOS eine Vertragsstrafe in Höhe von 100%der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von GRAFIX STUDIOS, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
-
Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) von GRAFIX STUDIOS sind als persönlichegeistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
-
Wiederholungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von GRAFIX STUDIOS.
-
Über den Umfang der Nutzung steht GRAFIX STUDIOS ein Auskunftsanspruch zu.
-
Die Vergütung der Nutzungsrechte wird bestimmt nach Nutzungsart, Nutzungsgebiet, Nutzungsdauer und Nutzungsumfang.
-
Für alle genutzten Dateien in Form von Bild und Ton werden Lizenzrechte kostenpflichtig von GRAFIX STUDIOS erworben, die als Eigentum GRAFIX STUDIOS gelten.
-
-
Vergütung
-
Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
-
Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann GRAFIX STUDIOS Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
-
Neukunden verpflichten sich mit 50% der Gesamtvergütung in Vorkasse zu gehen.
-
Materialkosten sind sofort nach Auftragsbestätigung/Angebotszusage fällig. Mit dem Auftrag wird begonnen, sofern die Zahlung eintrifft. Ein Überweisungsbeleg genügt hierbei nicht.
-
Ein Lektorat (Korrekturlesung/ Rechtschreibprüfung) ist nicht selbstverständlich und ist, falls vereinbart, mit Mehrkosten verbunden.
-
Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
-
Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet GRAFIX STUDIOS eine Abschlagsvergütung.
-
Die Berechnung der Vergütung richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Vergütungsempfehlungen des BDG (Bund Deutscher Grafik-Designer).
-
Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, Änderungen und Korrekturen ist nicht berufsüblich.
-
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalteri- schen und anderen Gründen haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass sie ausdrücklich vereinbart worden sind.
-
-
Angebot/Auftrag
-
Nach Bestätigung eines Auftrages (gleich ob mit oder ohne Angebot/mündlich oder schriftlich per Nachricht/E-Mail/Post) gilt der Auftrag als verbindlich freigegeben/bestellt.
-
-
Fremdleistungen und Nebenkosten
-
Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausfüh- rungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. Modelle, Zwischenproduktio- nen, Layoutsatz) sind zu erstatten.
-
Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber und/oder dem Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich
-
sind, werden Kosten und Spesen berechnet.
-
Für Bestandsaufnahme werden pauschal 50€ berechnet, es sei denn es wird eine ausdrückliche abweichende Vereinbarung getroffen. Zusatzkosten für eine Bestandsaufnahme rechnen sich je nach Entfernung und Zeitaufwand.
-
An-/Abfahrtskosten rechnen sich aus Entfernung, Zeitaufwand, Sprit und Verschleiß.
Mehrkosten sind ab bestimmter Entfernung oder Übergrößen der Produkte möglich.
-
Eigentum, Rückgabepflicht
-
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind GRAFIX STUDIOS spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt. zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
-
-
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollen Entrichtung von Zahlungen gilt die Ware als Eigentum von GRAFIX STUDIOS.
-
Rückgabebedingungen
Da es sich um individuell für den jeweiligen Kunden hergestellte Produkte handelt, ist die Ware von der Rückgabe ausgeschlossen.
-
Herausgabe von Daten
-
GRAFIX STUDIOS ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben.Wünscht der Auftraggeber, dass GRAFIX STUDIOS ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
-
Hat GRAFIX STUDIOS dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügunggestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von GRAFIX STUDIOS verändert werden.
-
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
-
GRAFIX STUDIOS haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von GRAFIX STUDIOS ist ausgeschlossenbei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
-
-
Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
-
Der Auftraggeber legt GRAFIX STUDIOS vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
-
Soll GRAFIX STUDIOS die Produktionsüberwachung durchführen, schließen GRAFIX STUDIOS und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt GRAFIX STUDIOS dieProduktionsüberwachung durch, entscheidet GRAFIX STUDIOS nach eigenem Ermessenund gibt entsprechende Anweisungen.
-
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber GRAFIX STUDIOS zehneinwandfreie Muster unentgeltlich, bei kleineren Auflagen eine Mindestmenge von 2%.
-
-
Haftung
-
GRAFIX STUDIOS haftet nur für Schäden, die GRAFIX STUDIOS selbst oder seine Erfüllungsgehilfenvorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden,die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
-
Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
-
Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwor- tung für die Richtigkeit von Text und Bild.
-
GRAFIX STUDIOS haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeitund Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
-
Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei GRAFIX STUDIOS geltend zu machen. Danach giltdas Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
-
Soweit GRAFIX STUDIOS auf Veranlassung des Auftraggebers und/oder Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet GRAFIX STUDIOS nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
-
Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftragge- ber und/oder Verwerter. Delegiert der Auftraggeber und/oder Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an GRAFIX STUDIOS, stellter GRAFIX STUDIOS von der Haftung frei.
-
Wir haften nicht für Rechtschreibfehler, sofern nicht ausdrücklich ein Lektorat gewünscht und vereinbart wurde (siehe 2.5.)
-
Bei vorgegebenen Texten wird, falls nicht ausdrücklich vereinbart, der Text wie er ist übernommen.
-
Gleiches gilt für Texte in anderen Sprachen.
-
Bei Arbeiten, die auf oder in Verbindung mit Oberflächen oder Produkten von denen wir abraten, aufgrund des Kundenwunsches dennoch ausgeführt werden sollen, übernehmen wir keine Haftung.
-
Für Ausführungen von Arbeiten jeglicher Art auf oder in Verbindung mit vorgefertigten oder eigenen, bereits bestehenden Produkten oder Werbeanlagen und Materialien übernehmen wir keine Haftung.
-
Sofern es Abweichungen der in einer Bestandsaufnahme erfassten Bauten und Materialien gibt (in Form/Größe, Beschaffenheit und Veränderungen jeder Art), übernehmen wir keine Haftung für die angebrachten Produkte und Entstehung von Problemen jeglicher Art während einer Montage.
-
Nach Angebotszusage/Auftragsfreigabe gehen wir davon aus, dass alle nötigen Genehmigungen, beispielsweise von der Hausverwaltung/ Stadt/ Behörden usw. für Montagen oder Aufstellen der Produkte eingeholt wurden und übernehmen keine Haftung.
-
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
-
Im Rahmen des Auftrags besteht für GRAFIX STUDIOS Gestaltungsfreiheit. Wünscht derAuftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er dieMehrkosten zu tragen.
-
Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwandgesondert abgerechnet.
-
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann GRAFIX STUDIOS eine angemessene Erhöhung derVergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann GRAFIX STUDIOS auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
-
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an GRAFIX STUDIOS übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritterfrei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber GRAFIX STUDIOS im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
-
-
Schlussbestimmungen
-
Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von GRAFIX STUDIOS als Gerichtsstand vereinbart.
-
Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
-
Individuelle Voraussetzungen je nach Auftrag sind aus dem Angebot oder der Rechnung zu entnehmen und immer zu beachten
-
